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Stückholz als Brennstoff im EnEV-Nachweis

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Heizung, Stückholz, Nachweise und Berechnungen gemäß EnEV

Problem: Es handelt sich um die Berücksichtigung von Stückholz als Brennstoff zur Heizung und Warmwasser-Erwärmung in den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Verordnung: Wird für die Heizung von Gebäuden als Brennstoff Stückholz eingesetzt kann für den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Primärenergiefaktor von 0,2… (festgelegt nach Beschluss Hauptausschuss DIN 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) angenommen werden, so dass die die Ep-Werte unter 1,0 sinken und sich die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle reduziert.

Praxis: Wird Stückholz als Brennstoff zur Gebäudeheizung verwendet, fallen in der Praxis zahlreiche Arbeitsschritte an, die auch verschiedene Energien verbrauchen: Das Holz muss entsprechend gelagert, getrocknet, gehackt und transportiert werden.

Fragen: Ist es die Absicht des Verordnungsgebers, dass beim Einsatz von Stückholz als Brennstoff die Anforderungen der EnEV an den Wärmeschutz der Gebäudehülle sinken? Welcher Primärenergiefaktor von Stückholz wäre für die Nachweise gemäß EnEV angemessen, wenn man die Energien berücksichtigt, die zur Lagerung, Transport, Trocknung, Zerhackung usw. des Holzes benötigt werden?

Antwort: 12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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