EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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EnEV 2004

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EnEV 2004 - § 7

Gebäude mit geringem Volumen

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Übersteigt das beheizte Gebäudevolumen eines zu errichtenden Gebäudes 100 Kubikmeter nicht und werden die Anforderungen des Abschnitts 4 eingehalten, gelten die übrigen Anforderungen dieser Verordnung als erfüllt, wenn die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile die in Anhang 3 Tabelle 1 genannten Werte nicht überschreiten.

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Wichtige Hinweise:
Sie finden hier den Text der Energieeinsparverordnung vom 8. Dezember 2004. Wir haben ihn mit größter Sorgfalt veröffentlicht, können jedoch für etwaige Fehler nicht haften. Die offizielle, gültige Version der EnEV 2004 ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Internet: www.bundesgesetzblatt.de

 

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart